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Medien und die “Schattenkinder”

Die Richterin zuckte nur mit den Schultern: “Ich weiß nicht, wie, ich weiß nur, wie nicht.” Das war die Antwort auf meine Frage, wie ich über einige Verfahren in einem der spektakulärsten Fälle der letzten Zeit berichten könne. Immerhin klagt ein Linzer Anwalt von etlichen Medien Entschädigungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro ein. Doch die Prozesse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sind so entscheidend für die ganze Branche, dass darüber diskutiert werden muss.

Die Schlüsselbegriffe sind einerseits die “identifizierende Berichterstattung über das Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlung”, andererseits die “Verletzung der Intimsphäre”. Beide Begriffe bieten Raum für die unterschiedlichsten Interpretationen, was gerade noch erlaubt ist und was nicht.

Hier der Sachverhalt, über den ab dem Februar des Vorjahrs in den Medien ausführlichst berichtet wurde und der Entsetzen bei der Bevölkerung auslöste: Drei Mädchen wurden von einer geistig abnormalen Mutter wie Tiere gehalten, jahrelang wurde von niemandem etwas dagegen unternommen, schließlich wurde das Martyrium der “Schattenkinder”, wie sie bezeichnet wurden, bekannt.

Manche Zeitungen zeigten das Haus, wo das ganze passiert ist, andere nannten den Ort des Geschehens oder die Vornamen der Mädchen, andere die Berufe der Mutter und des Vaters. Es wurde in den Berichten der psychische und physische Zustand der Mädchen beschrieben – sie haben mit Mäusen gesprochen, ihre Haut war fahl, die Zähne schlecht. Als die Berichte erschienen, waren die Mädchen bereits seit längerer Zeit befreit und in einer anderen Gegend in Pflege.

Tenor der Berichte war die Frage, weshalb Schule, Fürsorge, Nachbarn oder der getrennt lebende Vater so lange nicht ausreichend reagiert hatten. Um den Fragen entsprechendes Gewicht zu geben, war natürlich die Schilderung des “Gefängnisses” der Mädchen und ihr körperlicher und geistiger Zustand wichtig – meinten jedenfalls die Medien. Wie anders hätte man denn aktuell berichten können?

Die juristischen Vertreter der Mädchen waren anderer Ansicht. Sie klagten, weil die Mädchen ja Opfer einer strafbaren Handlung ihrer Mutter geworden waren und ihre Identität durch etliche Details in den Berichten “einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis” bekannt geworden sei. In einem Verfahren wurde sogar argumentiert, dass jemand mit dem Zeitungsbericht, in dem der Name der Gemeinde genannt und das Foto des Hauses gezeigt wurde, ja durch die Gegend hätte fahren und so die Adresse und schließlich die genauen Namen der Mädchen herausfinden hätte können. Außerdem seien in den meisten Berichten auch Einzelheiten ihres “höchstpersönlichen Lebensbereichs” geschildert worden – etwa, dass sie sich mit Mäusen unterhalten haben – deswegen müssten die Medien verurteilt werden.

Im Wiener Straflandesgericht sind seit vielen Wochen drei Richterinnen mit den Vorwürfen des Vertreters der drei Mädchen gegen Zeitungen und Internetseiten beschäftigt. Einige Verfahren endeten mit Vergleichen, in einem Prozess meinte der Anwalt der Mädchen, dass jede von ihnen pro Bericht eine Entschädigung von 10.000 Euro erhalten müsste, bei fünf Veröffentlichungen also 150.000 Euro.

Richterin Katja Bruzek verurteilte Mitte Februar den “Kurier” wegen sieben Berichten zwischen Februar und April 2007 zu Entschädigungen von dreimal 29.500 Euro, auch kein Pappenstiel. Identifizierbar waren die Mädchen nach Ansicht des Gerichts durch die Nennung des Wohnorts, der Vornamen und des Alters. Für den “Kurier” meldete Verteidigerin Theresia Brunhölzl volle Berufung an.

Das Magazin “profil” muss 2.000 Euro pro Kind zahlen, ORF-Online brachte etliche Berichte und wurde zur Zahlung von 19.800 Euro pro Kind verurteilt. Die Aufstellung ist nicht vollständig, bei einigen Medienverfahren wurde sogar die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Inzwischen sind die Richterinnen und der Anwalt der Kinder übereingekommen, die noch offenen Verfahren erst dann fortzusetzen, wenn über das eine oder andere Urteil der ersten Instanz vom Obergericht entschieden worden ist. Damit man endlich weiß, wie über ein außergewöhnliches Ereignis berichtet werden darf.

Erschienen in Ausgabe 04+05/2008 in der Rubrik “Rubriken” auf Seite 21 bis 21. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.

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