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Steuerakten bei Pilz nachlesen
Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung veröffentlicht, die dem Grün-Abgeordneten Peter Pilz mächtig den Rücken stärken wird und die nach Ansicht vieler Juristen geradezu danach schreit, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten zu werden.
Es geht um Rechnungen und Belege aus dem Steuerakt der Werbeagentur des Ehepaares Erika und Gernot Rumpold, die im Eurofighter-Ausschuss des Nationalrates vorgelegt worden sind und die Pilz dann im März 2007 auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Das sei ein Bruch des Steuergeheimnisses, argumentierten die Rumpolds, und erlangten vom Zivil-Landesgericht im April 2007 eine “Einstweilige Verfügung”, wonach die Publizierung der Details des EADS-Geschäfts, da gesetzwidrig, zu unterlassen seien. Diese Verfügung hob das Oberlandesgericht im Oktober 2007 auf, da nach Meinung der Richter bereits viele Zahlen über die Honorierung des Ehepaares für die Werbetätigkeit im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf bekannt gewesen seien. Gegen diese Entscheidung riefen danach die Rumpolds den Obersten Gerichtshof an.
Fünf Hofräte berieten hinter verschlossenen Türen und kamen schließlich zum Schluss, dass die Veröffentlichung auf der Homepage von Pilz nicht gegen das Steuergeheimnis oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoße. Zu den Sitzungen des Eurofighter-Ausschusses waren Medienvertreter zugelassen – und das habe doch den Sinn, dass die Öffentlichkeit erfahre, was im Ausschuss ausgesagt wird. Details aus dem Steuerakt der Rumpold-Agentur seien verlesen worden, die Angaben auf der Pilz-Seite waren daher kein Geheimnis mehr. Das Argument, wonach eine Veröffentlichung im Internet einen weiteren Empfängerkreis und einen intensiveren Eindruck vermittle als Zeitungsberichte, wiesen die Richter des OGH zurück.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu klären haben, ob die Vorgangsweise des Grün-Abgeordneten die Persönlichkeitsrechte des Ehepaares verletzt habe.
Erschienen in Ausgabe 04+05/2008 in der Rubrik “Rubriken” auf Seite 20 bis 20. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.
