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Titel

Gerichtsurteile

Kampusch-Fotos aus der Disco

Gerade Personen, die sich – wenn auch basierend auf von ihnen nicht gewollten oder gewünschten Ereignissen – so letztlich doch auch freiwillig in das Schlaglicht der Medien begeben, so wie die Antragstellerin (Natascha Kampusch, Anm.) z.B. durch äußerst ausführliche Fernsehinterviews oder auch indem sie sich beispielsweise auf einer Kurzurlaubsreise durch ein Fernsehteam begleiten ließ, müssen damit rechnen, dass wenn sie sich in einem zeitlich nicht allzu großen Abstand zu ihrer ursprünglichen Medienpräsenz im öffentlichen Raum bewegen und sich dort so verhalten, dass vermutet werden kann, dass daran Medieninteresse besteht, auch darüber berichtet wird … Dürften Medien über jedwedes Handeln von Personen öffentlichen Interesses in öffentlichem Raum nur dann berichten, wenn diese es genehmigen, stellte dies einen zu großen Eingriff in die Pressefreiheit und damit die Meinungsfreiheit dar, so dass ein Überdenken des Legalbegriffes “höchstpersönlicher Lebensbereich” angebracht war.

Fall Christian

Mehrere Medien – ORF und Zeitungen – wurden wegen der bildlichen und filmischen Darstellung des Kindes Christian, das am 26. Jänner 2004 auf offener Straße zur “zwangsweisen Durchsetzung der Obsorgeentscheidung” seinem Vater entrissen wurde, zu empfindlichen Entschädigungszahlungen verurteilt. Grund: Christians “höchstpersönlicher Lebensbereich wurde in einer Weise erörtert und dargestellt, die geeignet war, diesen in der Öffentlichkeit bloßzustellen”. Aus der Urteilsbegründung:

“Bei der Bemessung der Entschädigung war zu berücksichtigen, dass im vorliegenden Fall zur Befriedigung der Sensationslust des Medienpublikums ganz massiv in die Persönlichkeitsrechte eines durch die tragischen familiären Ereignisse ohnehin schon traumatisierten Kindes eingegriffen wurde.”

Erschienen in Ausgabe 06+07/2008 in der Rubrik “Titel” auf Seite 30 bis 37. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.

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