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Auch Unbekanntes kann „kränken“

Für einen NettoBetrag von 600 Euro müssen manche Österreicher ein paar Wochen lang hart arbeiten. Die gleiche Summe soll nun auf Grund eines Gerichtsurteils der mehrfach von der Polizei verhaftete Rumäne Cornel-Vasile P. erhalten, weil er sich durch einen Zeitungsbericht „gekränkt“ fühlt.

Heuer im Frühjahr wurde in der Nähe von Schwechat ein Rumäne erschossen und zwei festgenommen, weil sie sich fälschlich als Polizisten ausgaben – und das ausgerechnet einer echten Polizeistreife gegenüber. Die Exekutive vermutet, dass das Trio schon vorher mit dem Polizeitrick Autofahrer gestoppt und Beute gemacht hat.

Cornel-Vasile P., ein Mitglied der Gruppe, klagte die Zeitung „Österreich“, weil er in einem Bericht bereits als Täter bezeichnet worden war und der übliche Zusatz „mutmaßlich“ fehlte. Zwar hat er selbst, wie jetzt vor Gericht erklärt wurde, den Bericht gar nicht wahrgenommen, doch genügte die quasi virtuell erlittene Kränkung für seinen Anwalt, um wegen Verletzung der Unschuldsvermutung zu klagen. Auch Unbekanntes kann demnach „kränken“. Die Wiener Richterin Katja Bruzek schloss sich dieser Ansicht an und verurteilte „Österreich“ zu einer Geldbusse von 600 Euro.

Das Urteil bestätigt erneut, was der Justitiar der „Kronen Zeitung“, Dr. Ernst Swoboda, in der Fachzeitschrift „Medien und Recht“ über derartige Klagen schrieb: „Die meisten Verfahren dienen entweder der Finanzierung der Anwälte von Straftätern oder der Behinderung der im öffentlichen Interesse liegenden Berichtserstattung.“

Erschienen in Ausgabe 10+11/2008 in der Rubrik “Rubriken” auf Seite 16 bis 17. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.

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