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Fußballersohn erhielt von Justiz Rote Karte
Er behauptete, das Bild seines verstorbenen Vaters sei 100.000 Euro wert obwohl es um einen Euro überall erhältlich war: es geht um die 1-Euro-Briefmarke mit dem Porträt des legendären Fußballers Ernst Happel, für die der Sohn des Kickers von der Post AG die genannte Summe verlangte. Weil diese nicht zahlte, ging Happel jun. zu Gericht. Vergebens, denn der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab, was dem Junior wegen des hohen Streitwertes in Summe eine Stange Geld kosten dürfte insgesamt etwa 20.000 Euro, schätzen Juristen.
Der Sohn des Fußballers argumentierte, dass sein Vater einen geldwerten Bekanntheitsgrad gehabt habe den er quasi ererbt habe und die Post mit der Briefmarke davon profitiere. Die Post sah es als eine Ehre an, wenn jemand derart verewigt werde. Obwohl zwei Instanzen die Forderungen Happels abgewiesen hatten, rief er den Obersten Gerichtshof an. Doch auch dieser konnte in der Herausgabe der Marke keine Gesetzesverletzung erkennen.
Happels Anwalt Norbert Wess hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingereicht. Erfahrungsgemäß wird darüber in zwei bis fünf Jahren entschieden, meint der Anwalt.
Erschienen in Ausgabe 10+11/2008 in der Rubrik “Rubriken” auf Seite 14 bis 14. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.
