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Hansi soll singen dürfen!
Durch ein Gerichtsurteil soll der im Eigentum des ORF stehende Fernsehsender TW 1 dazu gezwungen werden, Musikendungen eines Tiroler Produzenten auszustrahlen. Initiator der Programme unter dem Titel Musik vom Wilden Kaiser ist der in Ellmau lebende Hansi Kiesler, der auf einer Internet-Seite kühn als Allround-Künstler bezeichnet wird.
Kieslers Gesellschaft hat, so wird behauptet, mit Peter Schröcksnadel, dem früheren Miteigentümer von TW 1, vor Jahren eine Vereinbarung zur Produktion von volkstümlichen Musiksendungen getroffen.
Nun beruft sich Kiesler auf diese Vereinbarung und verlangt die Ausstrahlung von 16 Filmen und zwar zweimal wöchentlich um 20 Uhr, Dauer jeweils 45 Minuten , was TW1 jedoch ablehnt. Wir sind nicht Vertragspartner von Herrn Kiesler, erklärt TW 1-Geschäftsführer Helmut Kaiser, eventuell gebe es Abmachungen mit früheren Managern, an die sich TW 1 aber jetzt nicht gebunden fühle. Seit der ORF Alleineigentümer des Senders ist, werde ein Teil der Sendezeit auch für das Sport-Spartenprogramm benötigt und allein schon deshalb sei eine Ausstrahlung der Kiesler-Filme zu den geforderten Terminen nicht möglich.
Worum es geht, davon können sich Neugierige selbst überzeugen. Programme unter dem Titel Musik vom Wilden Kaiser sind derzeit noch in TW 1 zu sehen. In den vergangenen Wochen etwa wurde (fünfmal wiederholt!) eine Sendung mit verschiedenen Gesangsdarbietungen gezeigt, alle vor Motiven des niederösterreichischen Weinviertels dargebracht. Hansi Kiesler tritt darin wie sein berühmter Vornamensvetter Hansi Hinterseer dem er auch im Outfit und der Frisur ähnelt als Präsentator und Sänger in Erscheinung.
Finanziert dürften die Filme durch Sponsorgelder werden, denn TW 1-Geschäftsführer Kaiser erklärt, dass die geforderte Sendung der 16 Kiesler-Filme dem Sender nichts kosten würde. Der Produzent wieder muss versuchen, seinen Geldgebern im Wort zu bleiben, denen eine große Zahl von Ausstrahlungen zugesagt worden ist. Kieslers Gesellschaft versuchte daher im Ho-Ruck-Verfahren, also durch eine Einstweilige Verfügung das Senden der Musik vom Wilden Kaiser zu erreichen sie scheiterte damit aber vorläufig in allen Instanzen. Jetzt wird im Normalverfahren verhandelt.
Erschienen in Ausgabe 10+11/2008 in der Rubrik “Rubriken” auf Seite 15 bis 15. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.
