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Urteile gegen Blau/Orange
Führt man sich einige höchstgerichtliche Urteile der letzten Zeit vor Augen, so kann man blauen (oder auch orangefarbenen) Politikern nur raten, sich künftig das Geld für einen Anwalt zu sparen und nicht mehr gegen Medien wegen beleidigender Äußerungen oder Darstellungen vorzugehen. Justitia scheint nämlich Schlagseite zu haben.
In der vergangenen Ausgabe haben wir berichtet, dass ein vom BZÖ-Politiker Peter Westenthaler erwirktes rechtskräftiges Urteil gegen den Standard nach einer Intervention des Generalprokurators aufgehoben worden ist und nun werden zwei ähnliche Fälle bekannt, diesmal traf es die FPÖ-Politiker Hilmar Kabas und H.-C. Strache.
Fall 1: Die Mini-Zeitung der Grünen wien.direkt brachte eine Fotomontage, die Kabas in einer Art Nazi-Uniform zeigte. Der Text daneben natürlich in Frakturschrift lautete: Unser Angebot: Ehre & Treue.
Der Bericht erschien im Sommer 2000. Kramt man in seinem Gedächtnis, so erinnert man sich vor allem daran, dass damals die FPÖ als zweitstärkste Partei in den Nationalrat eingezogen ist, dass Wolfgang Schüssel Bundeskanzler wurde und Mascherln trug und dass die Angelobung der Regierung von Thomas Klestil mit einem Sieben-Tage-Regenwetter-Gesicht vorgenommen wurde. Wahrlich, es ist eine Ewigkeit her.
Damals also klagte der Wiener FPÖ-Chef Kabas die Zeitung wegen übler Nachrede, der Medienrichter Bruno Weis sprach ihm eine Entschädigung von 10.000 Schilling (den gab es damals noch) zu. Die Veröffentlichung unterstelle Kabas eindeutig eine nationalsozialistische Gesinnung, begründete Weis das Urteil. Eine Berufung der Grünen wies das Oberlandesgericht 2001 ab.
Das Urteil war also rechtskräftig. Sieben Jahre lang.
Doch offenkundig passte dieses Urteil der Generalprokuratur nicht in ihr Bild von Gerechtigkeit. Die Urteile der beiden Instanzen stünden nicht im Einklang mit dem Gesetz, befanden die Beamten und deshalb müsste die Sache von den Hofräten des Obersten Gerichtshofes neuerlich beurteilt werden.
Was auch heuer im Mai geschah das Ergebnis wurde jetzt veröffentlicht: die Bildmontage sei im Hinblick auf die von anderen FPÖ-Politikern gebrauchte (und seinerzeit von der SS verwendete) Wortfolge Ehre und Treue als kritischer Kommentar der generellen Parteilinie zu werten und nicht als üble Nachrede. Die Urteile des Jahres 2001 werden daher aufgehoben, das Wiener Landesgericht möge neuerlich verhandeln und entscheiden.
Fall 2: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache fühlte sich vor der Nationalratswahl des Jahres 2006 durch eine Karikatur in der Zeitung Österreich beleidigt, weil er darin als Arsch mit Ohren so die Formulierung im Gerichtsakt dargestellt worden ist. Die Zeitung wurde zu einer Entschädigung von 2.000 Euro wegen Beschimpfung verurteilt. Einen Grund für die Beflegelung sah das Gericht nicht, laut Zeitung sollte mit der Zeichnung die Ausländerfeindlichkeit Straches und der FPÖ kritisiert werden. Das Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2007 das Urteil, die Karikatur sage nichts über die behauptete Ausländerfeindlichkeit aus und verletze daher ohne erkennbaren Anlass die Persönlichkeitsrechte des Politikers.
Der Generalprokurator erhob ein Jahr nachher gegen das rechtskräftige Urteil Beschwerde beim Obersten Gerichtshof, weil seiner Meinung nach das Mediengesetz falsch angewendet worden sei. Unter Vorsitz der Senatspräsidentin Helge Schmucker entschieden der OGH, dass das rechtskräftige Urteil aufgehoben wird und die erste Instanz neuerlich entscheiden müsse. Die Begründung klingt seltsam weltfremd: Dadurch, dass die Karikatur im Politikteil der Zeitung platziert wurde, ist vom Zusammenhang der Darstellung zu politischen Handlungen Straches auszugehen, auch wenn die Zeichnung oder der Text nicht ausdrücklich darauf Bezug nahmen. Den Sinn einer Karikatur müsse der Leser also erraten. Ob etwas eine Beschimpfung ist oder nicht hängt also nach Ansicht der Hofräte davon ab, in welchem Teil einer Zeitung jemand als Arsch mit Ohren bezeichnet wird.
Erschienen in Ausgabe 10+11/2008 in der Rubrik “Rubriken” auf Seite 14 bis 14. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.
