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Beruf

Tageszeitungs-KV

Der Kollektivvertrag in der Fassung 1. Juli 2007 gilt für angestellte Redakteure, Redakteursaspiranten und Reporter, zusätzlich gibt es einen Gesamtvertrag für „ständige freie Mitarbeiter“. Ein ewiger Punkt der Beschwerde von Seiten der Arbeitgeber betrifft die „Quinquennien“ – eine automatische Erhöhung der Gehälter nach jeweils fünf Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Tarifkurve machte langjährig zum Betrieb gehörige Arbeitnehmer relativ teuer, doch wurde die Kurve mit Zustimmung der Gewerkschaft – und nicht zuletzt im Sinne der Arbeitsplatzerhaltung – bereits abgeflacht. Sie beginnt mit zehnprozentigen Zuschlägen, endet aber nach dem 60. Lebensjahr bei null.

Angestellte Tageszeitungsjournalisten kommen ferner in den Genuss eines 15. Monatsgehaltes sowie verbesserter Urlaubs- und Abfertigungsbestimmungen. Da manche Periodika sechs oder sogar sieben Tage in der Woche erscheinen, wurden auch dafür entsprechende Abgeltungen ausgehandelt.

Laut Tarifvertrag steigen Redakteursaspiranten derzeit mit 1856 Euro in das Angestelltenverhältnis ein. Nach einer maximal fünfjährigen Aspirantenzeit verdienen Redakteure im ersten Jahr 2293 Euro, im fünften 3011. Ferialpraktikanten sollten 525 Euro bekommen. Für dauernd beschäftigte „ständige freie Mitarbeiter“ bei Tageszeitungen sieht der „Gesamtvertrag“ Honorareingänge von mindestens 50 Prozent des Redakteursgehalts vor, somit 1109,50 Euro monatlich.

Erschienen in Ausgabe 12/2008 in der Rubrik “Beruf” auf Seite 74 bis 75. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.

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